Fragen zu Psychotherapie: Was Sie beschäftigen könnte…

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Psychotherapie und meiner praktischen Tätigkeit in Grieskirchen.

Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

 

Wann sollte ich / sollten wir Psychotherapie in Anspruch nehmen?

 

Wer in belastenden, leidvollen Lebenssituationen nicht mehr weiter weiß und externe Hilfe sucht, sorgt verantwortungsvoll für sich und das eigene Umfeld.

 Eine Inanspruchnahme von Psychotherapie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie...

... sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert fühlen.
... sich innerlich gezwungen fühlen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun, obwohl das Ihr Leben einengt.
... oft niedergeschlagen sind und keine Freude am Leben haben.
... sich in einer belastenden Krisen- oder Umbruchsituation befinden (z.B. schwere Krankheit, Tod von Nahestehenden, Arbeitslosigkeit, Trennung, Unfälle,…)
... regelmäßig Probleme beim Ein- oder Durchschlafen haben.
... gemeinsam Ihre partnerschaftliche oder familiäre Beziehung verbessern wollen aber dabei selber anstehen
... sich bestimmten Ängsten oder Sorgen hilflos ausgeliefert fühlen.
... erleben, dass süchtiges Verhalten (z.B. Alkohol, illegalisierte Substanzen, Essen, Spiel,...) Ihre Lebensqualität beeinträchtigt.                                                                                    ...durch bestimmte schwierige Erlebnisse nachhaltig belastet fühlen.
... in einer Beziehung leben, die Sie belastet.
... anhaltende körperliche Beschwerden haben, obwohl es keinen medizinischen Befund gibt.
... Ihre Fähigkeiten besser ausschöpfen wollen aber noch nicht wissen wie.
...in großer Sorge um Angehörige sind und dabei selber "anstehen".

In Psychotherapie zu gehen bedeutet daher weder „verrückt“ noch „abnormal“ zu sein – es ist ebenso „normal“ wie bei körperlichen Beschwerden Ärzt*innen zu kontaktieren.

 

 

Wie laufen Kontaktaufnahme und Erstgespräch ab?

 

Bei Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch können Sie mich per E-Mail (praxis@hoerfarter-koch.at) oder telefonisch (0677 62 15 42 12, bei Mailbox zeitnaher Rückruf) kontaktieren.

Das Erstgespräch hat einerseits zum Ziel, dass Sie mich und meine Arbeitsweise besser kennenlernen. Es soll Ihnen die Entscheidung, ob ich die geeignete Gesprächspartnerin für Sie bin und ob Sie eine Psychotheraie bei mir beginnen möchten, erleichtern. Das erste Gespräch bietet Ihnen auch Raum über Ihre aktuellen Belastungen zu sprechen. 

Andererseits ermöglicht mir unser erster persönlicher Kontakt, Sie und Ihr Anliegen näher kennenzulernen. Dazu stelle ich Ihnen behutsam Fragen zu Ihrer Lebenssituation, zu der Thematik, die Sie aktuell beschäftigt, sowie zu Ihren Wünschen und Zielen. Abschließend werden wir gemeinsam einen Blick darauf werfen, ob und wenn ja in welcher Form es sinnvollerweise für Sie therapeutisch weitergehen könnte.

Für das Erstgespräch nehme ich mir in der Regel für Einzelpersonen bis zu eineinhalb Stunden (Kosten EUR 90,00), bei Paaren oder Familien – damit alle Beteiligten ausgewogen zu Wort kommen können - bis zu zwei Stunden (Kosten EUR 130,00) Zeit.

 

 

Wie oft finden Therapiegespräche statt?

 

Je nachdem, was für Sie und Ihre Thematik passend erscheint, finden unsere Gespräche im Abstand von zirka ein bis vier Wochen statt. In Krisenfällen gelegentlich auch öfter. Ich bespreche daher individuell mit Ihnen welche Häufigkeit sinnvoll erscheint. 

 

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

 

Da Sie selbst Expertin bzw. Experte für Ihr Leben sind, orientiert sich Psychotherapie primär an Ihren eigenen Anliegen und Zielen. Je nach Thematik und Zielvorstellungen kann Psychotherapie von einigen wenigen Sitzungen bis hin zu mehreren Jahren dauern. Es ist Teil des psychotherapeutischen Prozesses, gemeinsam immer wieder einen Blick darauf zu werfen, inwieweit die Therapie (noch) hilfreich für Sie ist bzw. sein könnte. Letztlich entscheiden Sie selbst wie lange Sie psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

 

 

Welche Rechte habe ich als Klient*in?

 

Psychotherapie basiert stets auf Freiwilligkeit. Sie haben daher ein Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl. Alle Inhalte von Therapiestunden werden streng vertraulich behandelt. PsychotherapeutInnen sind dafür an die im österreichischen Psychotherapiegesetz geregelte Verschwiegenheitspflicht gebunden – auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen oder Angehörigen. Außerdem haben Sie das Recht von mir über Art, Dauer, Kosten und Abstände der geplanten Therapie informiert zu werden.

 

 

Kann ich auch mit Partner*in oder meiner Familie in Psychotherapie kommen?

 

Bei Themen, die Sie gemeinsam als Paar oder Familie beschäftigen, kann es - sofern die Bereitschaft dazu besteht - sinnvoller sein mit Partner*in oder Ihren Familienmitgliedern in Psychotherapie zu kommen. Denn möglicherweise ist es hilfreicher sich gemeinsam auf die Suche nach Lösungen zu begeben.

Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie folgende Fragen beschäftigen:

 

  • Wie finden wir wieder zu mehr Verständnis füreinander?
  • Wie können wir besser mit aktuellen (bzw. vergangenen) schwierigen Lebenssituationen oder Sorgen umgehen?

 

  • Sind wir noch ein Paar oder denken wir an eine Trennung? Wie würde ein getrenntes/gemeinsames Leben aussehen?
  • Wie können wir zusammen bleiben und zugleich besser auf die eigenen Bedürfnisse achten?
  • Wie könnte es gelingen konstruktiver über Meinungsverschiedenheiten zu sprechen oder zu Entscheidungen zu kommen?
  • Wie könnte sich unsere Beziehung oder die gemeinsame Sexualität wieder verbessern?

 

  • Wie können wir mit den Konflikten oder Sorgen in unserer Familie besser umgehen?
  • Wie können wir als Patchworkfamilie leben?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Probleme mit meinem/unseren Kind/Kindern zu lösen oder zu verringern?

 

  

Wie viel kostet Psychotherapie?

 Meine Tarife:

·      Eine Einheit (50 Minuten): EUR 90,00

·      Eine Doppeleinheit (90 Minuten): EUR 130,00 

Paar- und Familientherapien finden idealerweise als Doppeleinheiten statt, damit allen Anwesenden ausgewogen Raum für ihre Sichtweisen und Erfahrungen gegeben werden kann.

Mit Einzelpersonen arbeite ich in der Regel jeweils eine Einheit.

 

Bei Ihrer Krankenkasse können Sie einen Kostenzuschuss für die Inanspruchnahme von Psychotherapie beantragen. Die Höhe dieses Kostenzuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und beträgt für OÖGKK-Versicherte beispielsweise EUR 28,00 pro Einheit.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger nach den für Sie aktuell geltenden Regelungen.

 

Kostenlose Psychotherapieplätze sind leider begrenzt und oft mit längeren Wartezeiten verbunden.

In Oberösterreich vermittelt die sog. "Clearingstelle für Psychotherapie" kassenfinanzierte psychotherapeutische Behandlung. Mehr dazu unter https://www.proges.at/psychotherapie-clearingstelle bzw. telefonisch unter 0800 202 533 (MO-DO 08:00-17:00 und FR 08:00-13:00)

 

 

Wo erfahre ich noch mehr über psychotherapeutische Angebote?

 

Oberösterreichischer Landesverband für Psychotherapie
www.ooelp.at

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
www.psychotherapie.at

Verein Proges
www.proges.at/psychotherapie

 

Clearingstelle für Psychotherapie in Oberösterreich                        

www.proges.at/psychotherapie-clearingstelle

Telefon: 0800 20 25 33  (MO-DO 08:00-17:00, FR 08:00-13:00)


PsychotherapeutInnen österreichweit
www.psyonline.at